Das Einbinden des Facebook Pixel auf Webseiten ist in Deutschland nicht ohne rechtliches Risiko möglich, da hier unter Umständen ungefragt Daten der Besucher an den Anbieter des Dienstes übertragen werden. Nach Ansicht einiger Gerichte und Datenschutzbehörden genügt dafür ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht. Empfohlen wird hier eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer.
Um den Facebook Pixel also abmahnsicher zu verwenden, wird folgendes benötigt:
- Eine Einwilligung (Opt-In) des Besuchers.
- Einen Passus zum Facebook Pixel/Facebook Conversion Tracking in der Datenschutzerklärung
Wie du das Facebook Pixel in Deine Spreadmind Webseite einbinden kannst, findest du in unserer Dokumentation: Wo füge ich den Facebook Pixel ein?
Hinweis: Es ist zwar technisch möglich einzustellen, dass das Facebook Pixel geladen wird, bevor der Besucher den Cookies zugestimmt hat. Dieses Vorgehen ist aber nicht datenschutzkonform. Die Datenschutzgrundverordnung sieht in solchen Fällen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes vor.
Mehr zu diesem Thema kannst Du hier nachlesen.
Zustimmung des Trackings durch den Besucher
Der Besucher kann nun beim Aufrufen Deiner Spreadmind Plattform über den Button “Alle akzeptieren” allen Cookies zustimmen oder er wählt über den Button “Einstellungen” spezifische Dienste aus, deren Tracking er zustimmen möchte:
In den Cookie Einstellungen des Banners wird der Facebook Pixel innerhalb des Abschnitts “Marketing Cookies akzeptieren” aufgelistet und kann explizit aktiviert oder deaktiviert werden:
Folgende Inhalte werden vom DSGVO-Tool automatisch zur Verfügung gestellt:
- Beschreibung: Auf unsere Inhalte setzen wir Facebook Werbung. Zu diesem Zweck werden durch Facebook Cookies gesetzt, um die Werbung möglichst zielgerichtet auszuliefern.
- Anbieter: Facebook
- Cookie Informationen: _fbp (90 Tage), _fbc (90 Tage)
- Link zur Datenschutzerklärung von Facebook: https://www.facebook.com/policy.php
Wichtiger Hinweis:
Wenn Du bisher das Facebook Pixel über das Einfügen des Tracking-Codes in den Header Deiner Spreadmind Webseite eingebunden hast. Dann solltest Du unbedingt den Code nun wieder entfernen. Ansonsten wird es sehr wahrscheinlich nicht DSGVO konform eingebunden sein.
Also nehme den alten Tracking-Code raus und folge unserer Dokumentation!
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