Lektion 1,
Thema 1
In Bearbeitung
Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung
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Der große Vorteil für Spreadmind Autoren ist, dass wir mit allen Dienstleistern, mit denen wir als Plattformbetreiber zusammen arbeiten, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließen bzw. schon abgeschlossen haben.
Dazu gehören z.B.:
- Die Hostinganbieter, bei dem unser Server steht (Rechenzentren innerhalb Deutschlands)
- Der Mailversender für Newsletter (auch ein Anbieter in der EU)
- Unser Warenwirtschaftssystem (Auch ein Anbieter innerhalb der EU)
- Zahlungsprovider (Deutsches Unternehmen + PayPal, die da auch gut aufgestellt sind)
- Externe Pluginhersteller, die personenbezogene Daten speichern und verarbeiten
- usw.
Somit müsst ihr Spreadmind Autoren nur mit uns, der Spreadmind GmbH und gegebenenfalls mit eurem Domainanbieter/E-Mail-Anbieter eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abschließen, zumindest was eure Spreadmind Webseite betrifft. Dazu erfährst Du alles in der Lektion Dokumentationspflichten der DSGVO.
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