Lektion 2,
Thema 2
In Bearbeitung
Technische und organisatorische Maßnahmen
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Du solltest Deine technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) dokumentieren, die Du getroffen hast um die Sicherheit der Daten und deren Verarbeitung zu gewährleisten. Diese Dokumentation ist Pflicht und gehört ins DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis.
Hierbei geht es um so Punkte wie:
- Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
- Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
- Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
- Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)
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