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DSGVO Online Kurs für Spreadmind Autoren
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Einführung in die DSGVO8 Themen
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Spreadmind und die DSGVO3 Themen
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Dokumentationspflichten laut der DSGVO7 Themen
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Verträge zur Auftragsverarbeitung abschließen3 Themen
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Technische Einstellungen auf Deiner Spreadmind Plattform11 Themen
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Deine Datenschutzerklärung4 Themen
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Dein Impressum2 Themen
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Geschafft!
Lektion 1,
Thema 7
In Arbeit
Kopplungsverbot
Lektion Fortschritt
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Was ist das Kopplungsverbot und wann gilt es?
Das Kopplungsverbot stellt sicher, dass die Erfüllung eines Vertrages nicht von der Einwilligung in eine für die Vertragserfüllung nicht notwendige Datenverarbeitung abhängig gemacht wird. Es muss jede Zustimmung zur Datenverarbeitung freiwillig erfolgen. Gekoppelte Verträge sind daher nicht zulässig und gelten als rechtswidrig.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Produktbezogene E-Mails zum Kurs selbst sind auch ohne diese Eintragung erlaubt.
- Somit sollen Nutzer auch nicht verpflichtet werden ihre Daten für einen Rabatt oder zum Erwerb eines Freebie preisgeben zu müssen. Es dürfen also nur Daten gefordert werden, insofern diese grundlegend für die Erbringung der versprochenen Dienstleistung erforderlich sind.
- Der Erwerb eines Freebies darf somit auch nicht an eine Newsletter-Eintragung gekoppelt sein.
Für die Eintragung in den Newsletter bedarf es einer eigenen nicht vorausgefüllten Checkbox, in welche freiwillig eingewilligt werden kann. Diese Checkbox muss klar zu sehen und leicht zu verstehen sein. Achte auch hier darauf, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
Da in der DSGVO festgelegt ist, dass man als Versender eines Newsletter jederzeit nachweisen können muss, dass der Empfänger der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt hat, empfiehlt es sich die Einwilligung über ein Double-Opt-In Verfahren einzuholen.
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