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DSGVO Online Kurs für Spreadmind Autoren

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  1. Einführung in die DSGVO
    8 Themen
  2. Spreadmind und die DSGVO
    3 Themen
  3. Dokumentationspflichten laut der DSGVO
    7 Themen
  4. Verträge zur Auftragsverarbeitung abschließen
    3 Themen
  5. Technische Einstellungen auf Deiner Spreadmind Plattform
    11 Themen
  6. Deine Datenschutzerklärung
    4 Themen
  7. Dein Impressum
    2 Themen
  8. Geschafft!
Lektion Fortschritt
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Was sind die Grundsätze des Datenschutzes?

Die Grundsätzen des Datenschutzes sind in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Art. 5 Abs. 1 festgelegt und geben vor, was bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beachten ist.

Es gelten folgende Grundsätze:

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben

    Personenbezogene Daten dürfen nur auf rechtlich zulässige Weise verarbeitet werden. Denn, die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten! Es sei denn, sie ist erlaubt.
    Und zwar entweder durch eine Einwilligung der Person. Diese muss freiwillig, informiert und für einen bestimmten Zweck erfolgen. Oder sie ist aufgrund von bestimmten Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. zur Erfüllung eines Vertrags.

  1. Zweckbindung

    Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verwendet werden.

  1. Datenminimierung

    Es sollten nur diejenigen personenbezogenen Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck auch wirklich benötigt werden. Daten sollten auch nicht länger gespeichert werden als notwendig.

  1. Richtigkeit

    Personenbezogene Daten sollten korrekt und gegebenenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es sollten angemessene Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass unrichtige Daten berichtigt oder gelöscht werden.

  1. Speicherbegrenzung

    Personenbezogene Daten sollten nur für den Zeitraum gespeichert werden, der für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Danach sollten sie gelöscht oder anonymisiert werden.

  1. Integrität und Vertraulichkeit
    Erhobenen Daten müssen unversehrt und vertraulich behandelt werden. Sie dürfen weder unbeabsichtigt gelöscht, beschädigt oder auf andere Weise vernichtet oder eigenmächtig verändert werden. Ebenso haben Unbefugte kein Anrecht auf die Einsicht und Verarbeitung der erhobenen Daten. Für die Gewährleistung dieser Datensicherheit hat der Verantwortliche mit den geeigneten Maßnahmen zu sorgen.

  1. Rechenschaftspflicht

    Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass er die Datenschutzgrundsätze einhält. Mehr dazu erfährst Du in der Lektion Dokumentationspflichten laut der DSGVO.


Was passiert, wenn die Grundsätze missachtet werden?

Bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen sieht die DSGVO hohe Geldstrafen vor. Die Höhe dieser Strafen kann bei besonders schlimmen Vergehen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des letzten Jahresumsatzes betragen.


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